Numismatik
Anlagemünzen als Geldanlage
Bei sogenannten Anlagemünzen handelt es sich um Münzen aus den Edelmetallen Gold, Silber, Palladium oder Platin, die mit einem sehr hohen Feingehalt geprägt werden. In der Regel haben diese Münzen trotz verschiedener Ausgabedaten ein gleichbleibendes Erscheinungsbild. Der Preis setzt sich aus dem Metallwert und einem geringen Aufschlag für die Kosten des Prägens der Münzen sowie des Vertriebs zusammen. Im Vergleich dazu setzt sich der Wert von Sammlermünzen aus ihrem Seltenheitswert zusammen, der oft sehr viel höher als der reine Wert des Materials sein kann. Anlagemünzen vereinen somit den Wert von Barren mit Münzen. Deshalb werden sie auch oft Bullionmünzen (engl. Bullions = Barren) genannt.
Anlagemünzen aus Palladium wurden in der Vergangenheit insbesondere für den Sammlermarkt hergestellt. Die bedeutensten Anlagemünzen aus diesem Edelmetall werden seit 1989 unregelmäßig von Russland, China und Australien verausgabt und sind durch ihre geringe Auflage beliebte und seltene Sammlerstücke, die sich deshalb preislich nicht in der Nähe des reinen Metallpreises befinden.
1 Unze Goldmünze "Buffalo"
Die meisten Anlagemünzen tragen als Prägung ein normalerweise gleichbleibendes Bildmotiv und die Nennwertangabe einer Währung. Desweiteren enthalten sie oft auch Gewichtsangaben, sowie eine Feinheitsangabe. Der Wert des Nennwertes liegt in der Regel weit unter dem Edelmetallwert nach dem aktuellen Börsenkurs, allerdings dient der Nennwert als Abgrenzung zu den Medaillen und weist die Anlagemünze gleichzeitig als gesetzliches Zahlungsmittel aus, das von offizieller Stelle ausgegeben wurde. Nichtsdestotrotz werden Anlagemünzen aber nicht im allgemeinen Zahlungsverkehr verwendet, da der Nennwert normalerweise deutlich niedriger ist als der Edelmetallwert der Münze.
Anlagemünzen werden zu sich an den Kursen des jeweiligen Edelmetalls orientierenden und täglich aktualisierten Schalterkursen bei Banken und im Edelmetallshandel angeboten. Das Gewicht wird in der Regel in Unzen angegeben.
Bezüglich der Motive gibt es zwei Arten von Anlagemünzen. Einmal bedienen einige Prägestätten Sammler von Münzen, die an unterschiedlichen Varianten interessiert sind. Allerdings ist dies als reine Edelmetallanlage eher hinderlich, da mit jeder neuen Ausgabe der Bekanntheitsgrad und der Wiedererkennungswert der Münze sinkt. Für Anleger, die ihr Vermögen gegen Währungskrisen absichern wollen, ist es deshalb weniger risikoreich in Gold- oder SIlbermünzen zu investieren, die seit dem ersten Prägejahr ein gleich bleibendes Motiv bedienen. Beispiele hierfür sind der Krugerrand, Maple Leaf oder der American Eagle. Desweiteren können die Münzen mit sogenannten Privy Marks (Farbaplikationen, Hologrammen, etc.) ausgestattet sein, was den Widererkennungswert nicht beeinträchtigt und gleichzeitig den Seltenheitswert erhöht.
In der Regel sind Anlagemünzen umsatzsteuerpflichtig gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Juni 1977, können allerdings durch die geänderte Richtinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit werden. Das setzt allerdings voraus, dass die Münze aus Gold und nach dem Jahr 1800 geprägt wurde, einen mindest Feingehalt von 900/1000 aufweist, im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel war oder ist und dass der übliche Verkaufspreis den Maktwert des Goldes nicht mit mehr als 80% überschreitet. Die EU veröffentlicht hierzu jedes Jahr eine Liste der Münzen, die diese Krieterien erfüllen und so umsatzsteuerfrei erworben werden können.
3 Unzen "25 Jahre Kookaburra"
In Deutschland werden die Münzen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit. Der volle Mehrwertsteuersatz muss für den Kauf von Palladium- und Platinmünzen gezahlt werden und für die meisten Silbermünzen muss seit dem 31. Dezember 2013 durch die Anpassung an Europäisches Recht der volle Steuersatz von 19% gezahlt werden, anstatt des ermäßigten Steuersatzes von 7%. Eine Ausnahme sind die Silbermünzen, die aus dem Nicht-Eu-Ausland kommen. Sie unterliegen der Differenzbesteuerung.