Anlagemünzen und -Barren in reinem Gold und Silber

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Anlagemünzen aus reinstem Gold und Silber

 

 

Ob Silber oder Gold: Bei MDM erhalten Sie Anlagemünzen aus aller Welt. Lassen Sie sich in unserem Online-Shop von einer großen Auswahl inspirieren.

 

 

Anlagemünzen, die auch als Bullionmünzen bezeichnet werden, bestehen aus Edelmetallen wie Gold und Silber mit einem hohen Feingehalt. Wie der Name bereits verrät, werden diese Münzen zum Zweck der Wertanlage erworben. Nur selten gelangen Anlagemünzen als offizielles Zahlungsmittel in den Umlauf, da ihr Nennwert sehr deutlich unter dem Materialwert liegt.

 

 

Bei Bullionmünzen unterscheidet man zwischen reinen Anlagemünzen und den Anlage-Sammlermünzen. Während Letztere durchaus auch „vollwertige“ Anlagemünzen sind, jedoch über eine limitierte Auflage verfügen, werden reine Anlagemünzen in unbegrenzter Auflage geprägt. Münzen mit Prägelimits in ihrer Auflage zeichnen sich nicht selten durch jährlich oder zweijährlich wechselnde Bildmotive aus (z. B. der China-Panda, die Australien-Lunar-Serie und die Britannia-Silbermünze). Das macht sie auch zu idealen Sammlermünzen mit hohem Edelmetallwert. Die meisten Anlagemünzen zieren jedoch ein über die Jahre unverändertes Motiv und werden von Münzliebhabern deshalb nicht selten einfach nach Ausgabejahrgang gesammelt.

 

 

Zu den bekanntesten internationalen Gold-Anlagemünzen, deren Bildmotive seit dem ersten Prägejahr gleichgeblieben sind, gehören u. a. der seit 1967 ausgegebene südafrikanische „Krugerrand“ und der seit 1979 erscheinende kanadische „Maple Leaf“. Ebenso legendär sind die Goldmünzen „Wiener Philharmoniker“ und „American Gold Eagle“. Die drei Letztgenannten gibt es auch als Silbermünzen. Darüber hinaus sind in dieser Edelmetall-Sparte bei Anlegern z. B. die bereits oben erwähnten „Silber-Panda“- und „Silber-Britannia“-Ausgaben beliebt.

 

 

Bitte beachten Sie, dass Anlagemünzen ohne das sonst bei MDM übliche Zubehör wie Besitzurkunden oder Echtheits-Zertifikate geliefert werden.

 

 

Abweichende Geschäftsbedingung bei Bestellungen von Waren deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen

Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB besteht auch für Verbraucher bei Anlagemünzen und -barren kein Widerrufsrecht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die das Unternehmen keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

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